Bürgermeister

Bürgermeisterbüro Gemeinde Herscheid

Welche Aufgaben hat eigentlich der Bürgermeister?

Bürgermeisterbüro

Die Funktionen des hauptamtlichen Bürgermeisters sind in der Gemeindeordnung für das Land NRW festgelegt. Danach ist der Bürgermeister

  • Chef der Gemeindeverwaltung
  • Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde 
  • Mitglied und Vorsitzender des Gemeinderats
  • Repräsentant und Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger

 

1. Chef der Gemeindeverwaltung

Die Leitung der Gemeindeverwaltung nimmt in Herscheid mit ca. 70 - 80 % des Arbeitsumfangs den wichtigsten Platz im Aufgabenspektrum des Bürgermeisters ein.

Die Gemeinde Herscheid beschäftigt ca. 70 tariflich Beschäftigte und Beamte. Hinzu kommen Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikanten. Außerdem stehen ca. 162 ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Herscheid im Dienst der Gemeinde. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten.

Im Rahmen der Leitung der Verwaltung hat der Bürgermeister das Recht, den Haushalt der Gemeinde aufzustellen. Das gemeindliche Vermögen beläuft sich auf rd. 50 Mio. €. Der Haushalt der Gemeinde sieht jährliche Aufwendungen von ca. 20 Mio. € vor.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Bürgermeisters, auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu achten und zugleich auch Spielräume für kommunales Handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erkennen und zu nutzen.

Die Vertretung des Bürgermeisters wird in allen Aufgaben, die außerhalb von Rats- und Hauptausschusssitzungen anfallen und nicht nur repräsentativen Zwecken dienen, von dem allgemeinen Vertreter wahrgenommen.

Zur Verwaltungsleitung gehören im einzelnen u.a.:

-Koordinierung und Leitung der Verwaltung

-Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse

-Zusammenarbeit mit den Fraktionen im Rat der Gemeinde

-Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten (Einstellungen, Umsetzungen, Beförderungen, Zusammenarbeit mit dem Personalrat etc.)

-Entscheidung über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung

-Entscheidung von wesentlichen Einzelfragen ("Chefsache")

-Ideen, Impulse und Motivation geben für die Weiterentwicklung der Verwaltung und der Gemeinde

Den aktuellen Organisationsplan der Gemeindeverwaltung Herscheid finden Sie unter www.herscheid.de.

Die Bewältigung dieser Aufgaben wird mir durch meine Ausbildung und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen erleichtert (vgl. Lebenslauf).

 

2. Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde

Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw., die die Gemeinde rechtlich binden oder berechtigen - gleich, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - , ergehen im Namen des Bürgermeisters. Um hierfür die Verantwortung zu übernehmen, ist mir mein verwaltungswissenschaftliches Studium (vgl. Lebenslauf) sehr hilfreich.

Zur Funktion der rechtlichen Vertretung der Gemeinde gehört auch die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Behörden und die Kooperation mit den Nachbarkommunen.

 

3. Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses. 

Der Rat besteht aus den alle fünf Jahre in der Kommunalwahl gewählten Ratsmitgliedern. Er ist das oberste und wichtigste kommunale Gremium. Er trifft alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeinde. 

Der Rat der Gemeinde Herscheid besteht aus 23 Mitgliedern, und zwar seit der Kommunalwahl 2021 aus: 8 CDU, 5 SPD, 3 UWG, 3 Grüne, 2 FDP und 1 ÖDP sowie dem Bürgermeister. 

Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor und koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse. In Herscheid ist der Hauptausschuss zugleich auch Finanzausschuss. Er ist außerdem zuständig für die Entscheidung über "Bürgeranträge".

Der Bürgermeister legt die Sitzungstermine von Rat und Hauptausschuss fest, bestimmt die Tagesordnung und leitet die eigentliche Sitzung.

Er muss den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichten. Die Beschlüsse des Rates werden vom Bürgermeister (bzw. von den Bediensteten der Gemeindeverwaltung) vorbereitet und anschließend ausgeführt. Bei Abstimmungen hat der Bürgermeister -wie jedes Ratsmitglied- nur eine Stimme.

Gefasste Beschlüsse sind vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie das Wohl der Gemeinde gefährden oder das geltende Recht verletzen; in diesem Fall hat er ein Widerspruchs- und Beanstandungsrecht.

 

4. Repräsentant der Bürgerschaft

Der Bürgermeister ist laut Gesetz Repräsentant der Bürgerschaft und des Rates. 

Zu den Repräsentationsaufgaben gehören Tätigkeiten, die jeder aus der Tageszeitung kennt: Vereinsjubiläen, Jubilarehrungen, Grußworte etc.

Bei der Repräsentationstätigkeit wird der Bürgermeister von zwei ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern unterstützt. 

 

5. Ansprechpartner für die Bürger

Zur Aufgabe des Bürgermeisters gehört auch die mir persönlich sehr wichtige Funktion, Ansprechpartner für Vereine, Gruppen, Organisationen und die gewerbliche Wirtschaft sowie insbesondere auch für einzelne Bürgerinnen und Bürger zu sein.

Bürgernähe ist mir sehr wichtig ist. Ich versuche daher, so viel Zeit wie möglich für direkte Gespräche mit den Menschen unserer Gemeinde aufzubringen.

Hier finden Sie einige Terminfotos aus meiner Bürgermeistertätigkeit:

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